Versicherungsfragen online beantwortet
– Sie fragen, wir antworten-
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Wie kann man Anfragen stellen
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Wer beantwortet meine Fragen
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Was sollte in meiner Anfrage enthalten sein und beachtet werden
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Was ist die Zielsetzung
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Wie kann man Anfragen stellen
Anfragen kann man ganz bequem über Social Media ( Facebook, Twitter), telefonisch oder per Email stellen
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Wer beantwortet meine Fragen
In der Regel werde ich die Fragen per Videobotschaft beantworten. Mit meinem Studium zum Bachelor of Arts in Insurance und Berufserfahrung seit 2006 verfüge ich über umfangreiches und tiefes Wissen.
Bei speziellen Fachfragen habe ich die Möglichkeit auf ein breites Expertennetzwerk zurückzugreifen.
Versicherungsfragen online beantwortet
Unsere Zielsetzung ist es, dass unsere Kunden und Follower zu jeder Tages- und Nachtzeit einen Zugriff auf die Antworten zu offenen Fragen erhalten können, egal wo Sie sich auf der Welt befinden.
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Was sollte in meiner Anfrage enthalten sein und beachtet werden
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Wählen Sie das passende Themengebiet und stellen Sie Ihre Versicherungsfrage
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Ihre Daten sind bei uns geschützt.
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Wenn Sie Bedenken haben können SIe Ihre Anfrage auch anonym stellen oder nach dem Max Mustermann Prinzip
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IDie Beantwortung Ihrer Anfrage ist für Sie komplett kostenlos
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Wir versuchen Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten wenn diese zu unserem Portal passt
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Sinnlose Fragen oder Scherzfragen werden nur beantwortet wenn wir Lust dazu haben
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Was ist die Zielsetzung
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Fragen & Antworten schafft schnelles Wissen
Meine Frage: ich habe eine Studienreise gebucht, die ich mit der Kreditkarte bezahlen will, weil diese dann eine Reiserücktrittsversicherung einschließt, aber nur, wenn ich eine Liste mit den Teilnehmernamen und Geburtstatum vorlege. Warum braucht das Unternehmen diese, darf bzw. muss mir das Reiseunternehmen diese geben?
Mit freundlichen Grüßen
Gisela A.
Guten Tag,
das ist in den Bedingungen der Gesellschaft so festgelegt um Missbrauch zu vermeiden.
vg
Brühl
Guten Tag,
ich habe folgende Frage. Laut dem VVG kann ich einen 5 Jahresvertrag bereits nach dem dritten Jahr kündigen. Jetzt wurde mein Vertrag aus dem Jahr 2011 am 01.07.2014 geändert und ich bekam einen neuen Versicherungsschein mit dem Ablaufdatum 01.04.2018. Beginnen jetzt die drei Jahre ab dem 01.07.14 neu, sodass ich erst zum 01.04.2017 oder zählt der ursprünglich Abschluss aus dem Jahr 2011?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kowski
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage. In der Regel verlängern sich Sachversicherungen automatisch um 1 Jahr. Wenn Sie den Vertrag umgestellt haben dann sind es ab diesem Zeitpunkt 3 Jahre bis zur Kündigungsmöglichkeit.
Im Schadenfall oder bei einer Prämienerhöhung hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Viele Grüße
Andreas von Brühl
Es geht um eine Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung. Frage: Versicherungsnehmer und Halter ist die Ehefrau. Der Ehemann leiht sich das Auto von der Ehefrau aus. Trinkt Alkohol und baut einen Unfall. Promillenwert 1,13. Das Auto der Ehefrau ist Totalschaden, jedoch Vollkaskoversichert. Frage: Wird das Auto der Ehefrau durch die Vollkaskoversicherung ersetzt beziehungsweise wird dieser Schaden bezahlt ? Wird der Ehemann in Regress genommen? Wenn ja, leistet hier die private Haftpflichtversicherung ? Für eine baldige Rückantwort bedanke ich mich im Voraus.
Sehr geehrter Herr Stephan,
da der Rauschzustand vorsätzlich herbei geführt worden ist wird die Vollkasko hier nicht bezahlen. Die Private Haftpflichtversicherung ist hier ebenfalls außen vor und zahlt nicht.
Das Auto wird also nicht ersetzt und man hat die Kosten komplett selbst zu tragen.
Wenn man keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat empfiehlt sich der Abschluss eines Vertrags der auch rückwirkend noch die Deckung übernimmt. Dazu können Sie sich gerne melden.
Guten Tag,
meine Frage: Ich war während meines Studiums privat krankenversichtert. Während eines freiwilligen Praktikums wurde ich als SV-Pflichtige der Sozialversicherung gemeldet und gesetzlich pflichtversichert. Nun möchte ich nach meinem Praktikum (6Monate, über 20h, über 1000Euro), wieder zurück in die private Krankenversicherung. Geht das?
Guten Tag!
Sie bleiben nun nachdem Sie“pflichtig“ geworden sind im gesetzlichen Kassensystem.
Es sei denn Sie
A) machen sich sofort selbständig (Statuswechsel)
B) nehmen einen Job als Angestellte an, bei dem Sie kumuliert im Jahr über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze verdienen. Diese liegt in 2017 bei 57.600 Euro/Jahr – 4.800 Euro/Monat.
Interessant wäre nun für Sie, wenn Sie z.B. nach einem Bachelorstudiumabschluss mit Zwischenstation Praktikum ein Masterstudium angehen.
Nach jetziger Lage bleiben Sie im Kassensystem, es sei denn A) oder B) tritt ein.
Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch alles vertiefen.
Beste Grüße
Graf Brühl
Guten Tag!
Meinem Sohn ist beim Sportunterricht in der Schule, durch einen Mitschüler die Brille vom Gesicht gestreift worden.Diese ist durch den Aufprall gebrochen.
Der Optiker hat bestätigt, dass diese nicht mehr zu reparieren ist.Wir wollten den Schaden über die Haftpflichtversicherung des Mitschülers regeln.
Diese hat uns jetzt mitgeteilt, dass die Schule verantwortlich ist,weil es während der Schulzeit passiert ist.
Der Schulleiter lehnt eine Regulierung des Schadens über die Versicherung der Schule ab, mit der Begründung,dass der Schadensverursacher ja bekannt ist.
Wer muss denn am Ende für den Schaden haften.
Prinzipiell haftet die PHV des Schädigers, sofern das Kind nicht deliktunfähig ist und der Schaden schuldhaft entstanden ist.
Hilfsweise leistet auch die gesetzliche Unfallversicherung, sofern die Brille nicht fahrlässig bei dem Schulsport benutzt worden ist.
Es empfiehlt sich den Schaden der privaten Haftpflicht des Nachbarkindes zu melden. Dafür ist sie ja auch da.
Weitere Info zur gesetzliche UV hier
Die Brille wird ersetzt.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a402-unfallversicherung-schule.pdf?__blob=publicationFile
Hallo,
es wurden Prüfmittel im Wert von 1500€ aus meinem Auto gestohlen. Mein auto war abgeschlossen. Die Prüfmittel sind Firmeneigentum. Ich habe anzeige erstattet und habe diese bei meiner Firma abgegeben.
Kann ich damit rechnen dass meine Firma versichert ist und ich nicht zahlen muss?
Guten Tag,
sofern die Fahrzeuge von Ihrer Firma Teilkasko versichert sind, stellt das kein Problem dar (Selbstbeteiligung miteinkalkulieren).
Wenden Sie sich am besten gleich an Ihren Arbeitgeber. Er muss ja eh mitgeteilt bekommen, was ja auch schon geschehen ist.
Anders ist es mit den Schäden am Fahrzeug (Einbruchschäden)
Hallo
Frage
Mein Sohn 17 hat meinen Roller 50 er genommen ohne Erlaubnis
Hat damit einen Unfall gehabt
Bezahlt meine Versicherung den Schaden obwohl angegeben war unter 21 Jahre kein Fahrer
Außerdem hat er nur einen 25 er Führerschein
Bitte um Hilfe
Guten Morgen,
wir empfehlen Ihnen dringend einen Anwalt zu kontaktieren. Meiner Erfahrung nach wird die Versicherung höchstwahrscheinlich Regress bei Ihnen einfordern. Ich wünsche Ihnen, dass Sie die Angelegenheit sinnvoll regeln können.
Es wird ihm eine Lehre sein.
Guten Tag, meine Frage:Wenn jemand eine Garage hat, ist er dann dazu verpflichtet über Nacht das Auto darin abzustellen
Nein, das ist er nicht.
Und es ist auch gut so, dass nicht alles geregelt ist. Freiheit ist das Höchste Gut.
Ich habe eine Frage zum REHA-Schutzbrief. Was bedeutet er?
Sehr gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt.
In aller Regel sind sog. Rehabriefe Bausteine oder Assistanceleistungen eingebettet in Unfallversicherungen.
Die Vertragsbedingungen sind im Detail meist ähnlich mit leichten Unterscheiden.
Beispiele sind direkte finanzielle Hilfe für beste medizinische Notversorgung (bei einem Unfall).
Oder Physiotherapie und Kuraufenthalte.
Oftmals ist die Leistung bis zu einem gewissen Höchstalter begrenzt.
Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch unverbindlich drei verschiedene Angebote.
Herzliche Grüße