Wer haftet für Schäden an Dritte?
Ratsam ist, wenn Berufseinsteiger – so schnell wie möglich – eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Eine derartige Absicherung schützt vor Kosten durch Schäden, die einer anderen Person zugefügt wurden. Etwa, wenn man mit dem Fahrrad einem Passanten die Vorfahrt nimmt und jener dadurch zu Sturz kommt und Verletzungen davonträgt. Mitunter können auch gröbere Verletzungen, die auch bleibende Schäden mit sich bringen, auftreten; hier muss bei fehlender Absicherung aus der privaten Tasche – oftmals bis zum Lebensende der betroffenen Person – bezahlt werden. Wer jedoch eine dementsprechende Absicherung abgeschlossen hat, erfährt keinen finanziellen Schaden. Zu beachten ist, dass junge Erwachsene bzw. Teenager – auch während ihrer Ausbildungszeit – bei den Eltern mitversichert sind. Die erste richtige Arbeitsstelle sorgt aber für die automatische „Abnabelung“, sodass die Berufseinsteiger selbst eine dementsprechende Absicherung abschließen müssen. Derartige Absicherungen erhält man bereits für 60 Euro im Jahr; die Versicherungssummen betragen zwischen 3 und 5 Millionen Euro im Schadensfall.
Wenn Unfälle die Berufseinsteiger aus der Bahn werfen
Kein Mensch ist vor Unfällen gewappnet. Ein unachtsamer Schritt, eine „dumme“ Bewegung und schon ist es passiert. Das Ausmaß der Verletzung ist zu Beginn nicht immer klar festzustellen. Wer Glück hat, bricht sich einen Knochen, der nach sechs bis acht Wochen verheilt ist. Wer Pech hat, wird mitunter eine langwierige Verletzung davontragen, die sodann auch bleibende Schäden mit sich bringt. Jene Folgen sollten – dank der Unfallversicherung – jedoch von der Gesellschaft finanziell vergütet werden. Eine dementsprechende Absicherung kommt etwa für Heilkosten, etwaige Behandlungen sowie auch Rehabilitationsmaßnahmen und Hilfsmittel auf.
Wenn Krankheiten der Berufsfähigkeit ein Ende setzen
Die dritte Säule, welche für Berufseinsteiger von Bedeutung ist, nennt sich Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Absicherung wird gerne mit der Unfallversicherung verwechselt. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass bei der Unfallabsicherung nur Schadensfalle vergütet werden, die auf Grund eines Unfalls und nicht auf Grund einer Erkrankung, die auch zur Berufsunfähigkeit geführt, entstanden sind. Lässt sich der Berufseinsteiger jedoch gegen eine Berufsunfähigkeit absichern, können auch Krankheiten – nicht nur Unfälle – für das Ende der beruflichen Tätigkeiten sorgen. Dazu zählen auch psychische Erkrankungen (wie beispielsweise Depressionen).
Das Fazit
Vor jeder Absicherung ist es ratsam, etwaige Vergleiche durchzuführen. Dabei sollte der Berufseinsteiger aber nicht nur auf die monatlichen Kosten der Absicherung achten, sondern auch die angebotenen Leistungen gegenüberstellen. Denn günstige Absicherungen sind nicht immer preiswert, sondern – wenn Leistungen gekürzt werden – höchstens leistungsangepasst und somit noch immer hochpreisig.
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